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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 7 Sa 452/15   

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LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 7 Sa 452/15 (https://dejure.org/2017,56018)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.10.2017 - 7 Sa 452/15 (https://dejure.org/2017,56018)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - 7 Sa 452/15 (https://dejure.org/2017,56018)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfall eines Anspruchs des Arbeitgebers auf Darlehensrückzahlung nach einer arbeitsvertraglichen Verfallklausel

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488 Abs. 1
    Verfall eines Anspruchs des Arbeitgebers auf Darlehensrückzahlung nach einer arbeitsvertraglichen Verfallklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 7 Sa 452/15
    Anderes gilt für Ansprüche aus selbstständig neben dem Arbeitsverhältnis abgeschlossenen bürgerlichrechtlichen Verträgen und hierdurch begründeten Rechtsverhältnissen, für deren Inhalt oder Bestand das Arbeitsverhältnis ohne Bedeutung ist (vgl. BAG, Urteil vom 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 42; vom 20. Februar 2001 - 9 AZR 11/00 - AP BGB § 611 Arbeitnehmerdarlehen Nr. 5 m. w. N.).

    Sind die Darlehenskonditionen dagegen wegen des Arbeitsverhältnisses günstiger als üblich, besteht eine hinreichende Verbindung zum Arbeitsverhältnis (BAG, Urteil vom 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 42).

  • BGH, 24.03.1994 - VII ZR 146/93

    Zinsen als Hauptanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 7 Sa 452/15
    Das ist dann der Fall, wenn der Hauptanspruch nicht oder nicht mehr im Streit steht, die Zinsen also nur noch allein Gegenstand des Rechtsstreits sind (BGH, Urteil vom 24. März 1994 - VII ZR 146/93 - NJW 1994, 1869, 1870; Beschluss vom 12. Dezember 1957 - VII ZR 135/57 - NJW 1958, 342 m. w. N.).
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 11/00

    Ausschlußfrist für Darlehensrückzahlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 7 Sa 452/15
    Anderes gilt für Ansprüche aus selbstständig neben dem Arbeitsverhältnis abgeschlossenen bürgerlichrechtlichen Verträgen und hierdurch begründeten Rechtsverhältnissen, für deren Inhalt oder Bestand das Arbeitsverhältnis ohne Bedeutung ist (vgl. BAG, Urteil vom 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 42; vom 20. Februar 2001 - 9 AZR 11/00 - AP BGB § 611 Arbeitnehmerdarlehen Nr. 5 m. w. N.).
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 541/06

    Auslegung eines Sozialplans - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 7 Sa 452/15
    Der Warnfunktion der Ausschlussfrist ist hingegen auch dann genügt, wenn der Gläubiger seinen Anspruch vorzeitig gerichtlich geltend macht (vgl. BAG, Urteil vom 19. Juni 2007 - 1 AZR 541/06 - BeckRS 2009, 66113 Rz. 32 m. w. N.).
  • BGH, 12.12.1957 - VII ZR 135/57

    Zinsen als Hauptforderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 7 Sa 452/15
    Das ist dann der Fall, wenn der Hauptanspruch nicht oder nicht mehr im Streit steht, die Zinsen also nur noch allein Gegenstand des Rechtsstreits sind (BGH, Urteil vom 24. März 1994 - VII ZR 146/93 - NJW 1994, 1869, 1870; Beschluss vom 12. Dezember 1957 - VII ZR 135/57 - NJW 1958, 342 m. w. N.).
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